Als ich mich selbstständig gemacht habe, war ich im ersten Jahr in der Kleinunternehmerregelung. Das bedeutete: Was ich auf meine Rechnungen geschrieben und dann bekommen habe, war praktisch mein Netto – ich musste nichts abführen, keine Umsatzsteuer, gefühlt kein Nachdenken über Steuern. Genau dieses Gefühl hat mich später fast überrollt.
Die Kleinunternehmerregelung – und der Wechsel, der viele überrascht
Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet – seit 2025 liegen diese bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (beide Werte netto, entscheidend ist der tatsächliche Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum). Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, wechselst du automatisch und sofort zur Regelbesteuerung – ohne dass du selbst etwas beantragen musst.
Genau das kann zur Falle werden, wenn du nicht vorgesorgt hast: Sobald du erfolgreicher wirst und aus der Kleinunternehmerregelung herauswächst, holt dich das Finanzamt gleich doppelt: Du musst rückwirkend Steuer auf das vergangene, bereits deutlich bessere Jahr nachzahlen – und gleichzeitig, oft nur wenige Tage später, schon die ersten Vorauszahlungen für das laufende Jahr leisten. Ich habe gehört, dass genau diese Kombination – Nachzahlung plus sofortige Vorauszahlung, direkt hintereinander – tatsächlich Selbstständige in finanzielle Not bringen kann, die ihr Geld bis dahin einfach ausgegeben haben, weil „Einnahmen gleich Netto“ sich lange richtig angefühlt hat.
Bei mir war es 2023 so weit: Ich musste über 6.000 Euro Steuer nachzahlen – und kurz danach direkt Vorauszahlungen leisten. Zum Glück hat meine Steuerberaterin dagegen Einspruch eingelegt, sodass ich die Vorauszahlungen im ersten Jahr monatlich statt in einer großen Summe leisten konnte. Dadurch war die einzelne Belastung kleiner, und es hat mich nicht „gebrochen“ – aber knapp war es trotzdem.
Die verschiedenen Steuerarten, die auf dich zukommen
- Einkommensteuer-Vorauszahlung: vierteljährlich fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, basierend auf deiner Steuerlast des Vorjahres. Wird nur festgesetzt, wenn deine Steuerlast im Vorjahr mindestens 400 Euro betrug.
- Umsatzsteuervoranmeldung/-vorauszahlung: Sobald du umsatzsteuerpflichtig bist (also nicht mehr Kleinunternehmer:in bist), musst du regelmäßig Umsatzsteuer voranmelden – monatlich, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 7.500 Euro lag, sonst vierteljährlich, jeweils fällig am 10. des Folgemonats.
- Gewerbesteuer: betrifft nur Gewerbetreibende, nicht klassische Freiberufler:innen (z. B. bestimmte beratende, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten). Falls sie anfällt, wird sie ebenfalls vierteljährlich vorausgezahlt. Die Höhe hängt stark vom Gewerbesteuerhebesatz deiner Gemeinde ab – in München ist dieser vergleichsweise hoch.
Die 30-%-Faustregel
Meine Steuerberaterin hat mir früh eine einfache Faustregel gegeben: Lege pauschal 30 % von jeder erhaltenen Rechnung sofort beiseite – ich überweise das direkt auf mein Tagesgeldkonto. Das ist ein guter, griffiger Richtwert, aber kein Naturgesetz: Wie viel du tatsächlich zahlen musst, hängt von deinem individuellen Steuersatz ab (die Einkommensteuer ist progressiv, steigt also mit deinem Gewinn), von möglicher Kirchensteuer, von der Gewerbesteuer, falls sie bei dir anfällt, und davon, wie viele Betriebsausgaben du geltend machen kannst. Bei höheren Gewinnen kann der tatsächliche Bedarf über 30 % liegen, bei niedrigeren darunter. Lass dir am besten von deiner eigenen Steuerberatung einen für dich passenden Richtwert geben.
Wichtig zu verstehen, gerade am Anfang: Betriebsausgaben senken zwar dein zu versteuerndes Einkommen, aber deine Einnahmen reichen trotzdem oft kaum, um gleichzeitig alle laufenden Kosten zu decken und Rücklagen zu bilden. Genau deshalb laufen viele Selbstständige ohne jede Rücklage in ihre erste große Steuererklärung hinein – ein Fehler, der sich vermeiden lässt, wenn du von der allerersten Rechnung an konsequent zurücklegst.
Wie ich mein Geld für mich arbeiten lasse, bis die Steuer fällig wird
Ich überweise nicht benötigtes Geld, sobald es reinkommt, sofort auf mein Tagesgeldkonto – und zwar egal, für wie wenige Tage. Aktuell habe ich über mein Geschäftskonto sogar ein Tagesgeldkonto mit 5 % p.a. (befristet für drei Monate) verknüpft, das ich in Sekunden wieder zurückbuchen kann. Ich kenne meine Fixkosten und weiß ungefähr, wann was abgebucht wird – entsprechend lasse ich nur so viel auf dem Geschäftskonto liegen, wie kurzfristig gebraucht wird, und schiebe den Rest weg, damit er wenigstens ein paar Tage lang für mich arbeitet (→ mehr zum Prinzip in „Der Zinseszins-Effekt“ und „Bezahl dich zuerst“).
Ein teurer Lerneffekt: Das verlangt Disziplin und einen sehr genauen Überblick, wann welche Kosten abgebucht werden. Einmal fiel der Monatserste auf einen Sonntag – ich dachte, mein zurücküberwiesenes Geld sei rechtzeitig bis Montag wieder da. Die Bank hat die fällige Kostenabbuchung aber schon um 9:15 Uhr vorgenommen, mein Geld kam erst gegen 10 Uhr an. Ergebnis: eine Gebühr, die den ganzen Trick für diesen Monat unnötig gemacht hat. Meine Lehre daraus: Überweise das benötigte Geld lieber ein, zwei Tage im Voraus zurück, nicht erst am letzten möglichen Tag – ein normaler Banktag kann schon reichen, um dich in Zeitnot zu bringen.
Übrigens: Seit ich durch Schwangerschaft und Geburt meines Sohnes 2024 sehr geringe, unregelmäßige Einnahmen hatte, hat das Finanzamt selbst entschieden, dass ihnen der Aufwand für so kleine monatliche Beträge zu hoch ist, und mich auf vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen umgestellt. Der Betrag ist dadurch entsprechend höher pro Zahlung (bei mir aktuell ein vierstelliger Betrag alle drei Monate), aber weiterhin gut planbar.
Meine Tools
Ich nutze sevDesk als Rechnungstool, direkt mit ELSTER verknüpft – ich kann meine Umsatzsteuervoranmeldung dort mit wenigen Klicks einsehen und direkt ans Finanzamt übermitteln, ohne bis zur letzten Sekunde zu warten. Alternativ ist Lexware ein ähnlich bekanntes Tool, das sich ebenfalls mit dem Geschäftskonto verknüpfen lässt, um zum Beispiel Zahlungseingänge automatisch abzugleichen. Bei mir funktioniert diese automatische Verknüpfung zwischen meinem Geschäftskonto (Finom) und sevDesk aus irgendeinem Grund noch nicht richtig, weshalb ich Zahlungseingänge derzeit manuell eintrage – ein Punkt, den ich noch lösen möchte.
Warum ein Geschäftskonto von Anfang an sinnvoll ist
Eine Geschichte, die mir eine Lektion erteilt hat: Ich habe zu Beginn meiner Selbstständigkeit einfach mein normales Girokonto für geschäftliche Zwecke mitgenutzt – Steuerabbuchungen, alle Rechnungseingänge, alles über ein Konto. Das ist bei den meisten Banken eigentlich nicht vorgesehen: Ein Girokonto ist als privates Konto gedacht. Lange war das kein Problem, aber 2026, als ich deutlich besser verdient habe und entsprechend mehr Kontobewegungen hatte, hat meine Bank das bemerkt und mir einen Brief geschickt: Ich solle umgehend ein separates Geschäftskonto eröffnen. Einen ersten Brief hatte ich offenbar übersehen; der zweite, Mitte Juli, kam schon mit einer klaren Frist (12. August) und der Drohung, das Konto sonst zu schließen.
Ich wusste im Prinzip von Anfang an – schon aus meinem Existenzgründerkurs –, dass ein Geschäftskonto eigentlich Pflicht ist. Erfahrene Selbstständige hatten mir aber gesagt, dass es am Anfang „nicht so heiß gegessen wird“, wie es gekocht wird, und ich könne erstmal beim Girokonto bleiben. Genau das habe ich getan – bis der Umzug irgendwann so aufwendig erschien (so viele Rechnungen, so viele hinterlegte Kosten), dass ich ihn immer wieder aufgeschoben habe. Der Brief hat mich dann kurzfristig zum Handeln gezwungen. Ein paar Rechnungen, die schon raus waren, kamen noch aufs alte Konto, den Rest habe ich rechtzeitig umgestellt und mich bei der Bank für die Verzögerung entschuldigt.
Im Nachhinein: Ein Geschäftskonto von Anfang an macht die Buchhaltung erheblich übersichtlicher – gerade wenn du wie ich ein eigenes Haushaltsbuch führst (→ „Haushaltsbuch führen“) und sonst alles mühsam aus den Kontoauszügen heraussuchen müsstest, weil private und geschäftliche Buchungen wild gemischt sind. Spar dir diesen Umweg und richte gleich zu Beginn ein separates Geschäftskonto ein.
Wichtiger Hinweis
Ich bin keine Finanz- oder Steuerberaterin. Dieser Artikel beschreibt ausschließlich meine persönliche Erfahrung, keine steuerliche Beratung. Die genannten Grenzen, Fristen und Prozentsätze entsprechen dem Stand 2026 und können sich ändern – bitte im Zweifel mit deiner eigenen Steuerberatung abstimmen.
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