Die Frühstart-Rente: Was Eltern über das neue Kinder-Altersvorsorgedepot wissen sollten

Zu diesem Thema habe ich selbst noch keine eigene Erfahrung – die Frühstart-Rente betrifft unser Kind noch nicht direkt, und ich bin auch noch nicht in dem Prozess drin, sie zu beantragen. Was ich hier zusammengetragen habe, stammt komplett aus meiner Recherche zum aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens (u. a. aus den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums). Betrachte diesen Artikel also als sachlichen Überblick, nicht als Erfahrungsbericht.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder, das Teil des Rentenpakets der Bundesregierung ist. Sie ist ausdrücklich kein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eine zusätzliche, kapitalgedeckte private Vorsorgeschiene – parallel zum neuen Altersvorsorgedepot für Erwachsene, das ich bereits in „Langweilig, aber sicher investieren“ beschrieben habe.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Förderung aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berechnet werden. Wie bei jedem Gesetzesvorhaben gilt: Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details noch ändern.

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Wer ist förderberechtigt? Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Geburtstag mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
  • Wie hoch ist die staatliche Förderung? 10 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern.
  • Wie lange läuft die Förderung? Maximal 12 Jahre, vom 6. bis zum 18. Geburtstag – macht in Summe bis zu 1.440 Euro staatlichen Zuschuss pro Kind.
  • Wie läuft der Einstieg? Die Einführung erfolgt jahrgangsweise: Als erstes profitiert der Geburtsjahrgang 2020 (also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden), rückwirkend ab Januar 2026. Ab 2027 kommt jeweils der nächste Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.
  • Brauchen Eltern Nachweise? Laut aktuellem Gesetzentwurf soll das Verfahren weitgehend automatisiert über die Daten der Finanzverwaltung laufen (ELStAM) – ohne dass Eltern aktiv Nachweise einreichen müssen. Trotzdem müssen Eltern (oder Erziehungsberechtigte) aktiv ein passendes Depot für ihr Kind eröffnen.
  • Können Eltern zusätzlich einzahlen? Ja – private Zuzahlungen sind möglich, begrenzt auf aktuell bis zu 6.840 Euro pro Jahr.

Wichtiger Unterschied zum klassischen Junior-Depot

Anders als bei einem klassischen Junior-Depot (→ „Geld und Kind: Das Junior-Depot“), bei dem das Kind mit dem 18. Geburtstag vollen, freien Zugriff auf das gesamte Vermögen bekommt, ist das Geld in der Frühstart-Rente grundsätzlich für die eigentliche Altersvorsorge gedacht und soll erst im Rentenalter zur Verfügung stehen. Wer also möchte, dass sein Kind mit 18 frei über das Ersparte verfügen kann, braucht dafür weiterhin ein separates, klassisches Junior-Depot – die Frühstart-Rente ersetzt das nicht, sondern ergänzt es um eine zusätzliche, langfristig gebundene Vorsorgeschiene.

Außerdem sind nicht beliebige ETF-Sparpläne förderfähig: Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Standard-Altersvorsorgedepots, die bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen – ein freies Wertpapierdepot bei einem beliebigen Broker reicht dafür nicht automatisch aus.

Warum sich das trotz der kleinen Summe lohnen kann

10 Euro im Monat klingen erstmal nach wenig. Der entscheidende Hebel ist aber die Zeit: Wird das Geld ab dem 6. Lebensjahr bis zum gesetzlichen Renteneintritt am Kapitalmarkt investiert, bleiben mehrere Jahrzehnte für den Zinseszinseffekt (→ „Der Zinseszins-Effekt“), aus denen laut mehreren Quellen allein aus den staatlichen Einzahlungen ohne einen einzigen zusätzlichen Cent der Familie ein fünfstelliger Betrag werden könnte, bis das Kind selbst ins Rentenalter kommt.

Mein Fazit als Beobachterin

Da wir das Thema selbst noch nicht aktiv verfolgt haben, kann ich dir keine praktischen Tipps aus eigener Erfahrung geben. Was ich aber sagen kann: Es lohnt sich, das Gesetzgebungsverfahren im Blick zu behalten, gerade wenn dein Kind schon in den förderfähigen Jahrgängen ist oder bald hineinwächst. Sobald mein Sohn alt genug ist, werde ich mich intensiver damit beschäftigen – und berichte dann gerne aus erster Hand.


Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen zum Gesetzentwurf, Stand August 2026. Da das Gesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht final verabschiedet ist, können sich einzelne Details noch ändern – bitte vor eigener Umsetzung den aktuellen Stand prüfen. Ich bin keine Finanz- oder Anlageberaterin, dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.

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